AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (im Folgenden „AGB“ genannt)
PRÄAMBEL
(1) Allen Vertragsleistungen von Espressorado e.U., nachfolgend Espressorado genannt, liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu Grunde.
(2) Diese AGB bilden einen untrennbaren Bestandteil des zwischen Espressorado, Inhaber: Dipl.-Wirt.Ing.(FH) Bernd Richter, mit Sitz in 1180 Wien, Währinger Straße 138/6 als Verkäufer einerseits und dem Käufer (nachfolgend Auftraggeber genannt) andererseits abgeschlossenen Verträgen und gelten mit Abgabe der Bestellung, spätestens jedoch mit Lieferung der Ware als anerkannt.
(3) Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.
(4) Mit Inkrafttreten dieser AGB verlieren alle vorangegangenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit sie noch in Geltung gestanden sind, ihre Wirksamkeit.
§ 1 UMFANG DES AUFTRAGES
(1) Der Umfang des Auftrages wird vertraglich vereinbart.
§ 2 ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGSVERHÄLTNISSES
(1) Das Vertragsverhältnis zwischen Espressorado und dem Auftraggeber kommt durch schriftliche Angebotsstellung durch Espressorado und durch Annahme dieses Angebots durch den Auftraggeber zustande. Das Angebot kann seitens des Auftraggebers ausdrücklich oder konkludent angenommen werden, wobei eine konkludente Annahme durch Versendung der bestellten Ware erfolgt.
(2) Alle eingehenden Bestellungen und sonstigen Willenserklärungen des Auftraggebers gelten stets nur als Angebot zum Vertragsabschluss. Der Auftraggeber ist ab dem Zeitpunkt des Einlangens der Bestellung oder sonstiger Angebote an seine Vertragserklärung für die Dauer von mindestens 2 Wochen gebunden. Die Frist beginnt mit Zugang des Angebotes an den Auftraggeber.
(3) Allfällige AGB des Auftraggebers gelten nur dann, wenn Espressorado diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§ 3 LEISTUNGSERBRINGUNG
(1) Die Leistung gilt zum Zeitpunkt des Versandes bzw. der Zustellung der Waren als erbracht.
(2) Die Lieferung der Ware erfolgt unter Inanspruchnahme verkehrsüblicher Versendungsarten (Post, Zustelldienste, Speditionen, Frachtführer, usw.). Der Versand bzw. die Wahl des Spediteurs und die Versandart liegt im Ermessen von Espressorado. Bis zum Zeitpunkt der Übergabe der Ware an der vom Kunden angegebenen Lieferadresse trägt Espressorado das Risiko für unverschuldeten Untergang oder Vernichtung oder Beschädigung der Sache.
(3) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Leistungserbringung an seinem Wohnsitz bzw. dem vereinbarten Ort der Leistungserbringung für eine ordnungsgemäße und effiziente Erfüllung des Auftrags gegeben sind.
(4) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass Espressorado bzw. seinen Erfüllungsgehilfen auch ohne besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen und Informationen zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden.
(5) Der Auftraggeber informiert Espressorado vor und während der vereinbarten Maßnahmen laufend über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind.
(6) Lieferungen werden grundsätzlich zwischen ESPRESSORADO und Auftraggeber vereinbart. Für Internetbestellungen gilt eine Lieferfrist von 1-3 Werktagen für jene Produkte, die vorrätig sind bzw. als solche gekennzeichnet sind. Produkte mit Pre-Order Status sowie Irrtümer aufgrund falscher Lagerstandsdaten, technischer Probleme durch zB Synchronisation von Lagerbeständen etc sind von dieser Frist ausgenommen.
§ 4 SICHERUNG DER UNABHÄNGIGKEIT
(1) Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
(2) Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der Kooperationspartner und Mitarbeiter von Espressorado zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.
§ 5 PREISE
(1) Alle angegebenen Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Preisangabe geltenden Tagespreisliste und verstehen sich inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer, jedoch exklusive allfälliger Spesen, Transportkosten und Nachnahmegebühren. Allfällige aus Anlass des Versandes entstehende Import- oder Exportspesen sowie alle sonstigen Gebühren und Abgaben gehen stets zu Lasten des Auftraggebers.
§ 6 MÄNGELBESEITIGUNG UND GEWÄHRLEISTUNG
(1) Eventuelle Schadenersatzansprüche aus Lieferverzögerungen können seitens Espressorado nur übernommen werden, soweit diese Verzögerungen vorsätzlich oder grob fahrlässig von Espressorado verschuldet wurden.
(2) Ein Vertragsrücktritt des Auftraggebers wegen Verspätung der Lieferung ist nur dann und insoweit möglich, als dem Verkäufer erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt wurde, deren Dauer mindestens 21 Tage beträgt.
(3) Bestellungsänderungen und Stornierungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von Espressorado.
(4) Da Espressorado nicht selbst Erzeuger der zu liefernden Ware ist, ist Espressorado berechtigt, im Falle von Ãnderungen oder Stornierungen vom Kaufvertrag zurückzutreten, ohne dem Auftraggeber dafür Schadenersatz leisten zu müssen, wenn sich für Espressorado unverschuldet Schwierigkeiten bei der Herstellung oder Beschaffung der Ware ergeben.
(5) Espressorado haftet nicht für Verzögerungen bzw. Nichtlieferungen in Folge höherer Gewalt wie zum Beispiel Streik, politische Auseinandersetzungen oder extreme Witterungsbedingungen.
(6) Die Beweislastumkehr, also die Verpflichtung von Espressorado zum Beweis seiner Unschuld am Mangel, liegt während der ersten sechs Monate nach Übergabe der Ware bei ESPRESSORADO. Nach Ablauf dieser Frist liegt die Beweislast beim Käufer: Der Beweis, dass ein Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufes vorlag, muss dann vom Käufer erbracht werden.
§ 7 HAFTUNG
(1) ESPRESSORADO haftet für Schäden nur im Falle, dass ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann und maximal bis zur Höhe des jeweiligen Auftragsvolumens.
§ 8 ZAHLUNG
(1) Die Fälligkeit des Entgeltes tritt im Zeitpunkt der Bestellung bzw. des Versandes der Waren ein.
(2) Die Ware ist stets zu 100% im voraus zu bezahlen.
(3) Das Entgelt ist ohne Abzüge, Skonto- und spesenfrei auf ein von ESPRESSORADO genanntes Konto zur Überweisung zu bringen, bar zu bezahlen oder per Nachnahme zu entrichten. Insbesondere ist der Auftraggeber verpflichtet, allfällige mit der Bezahlung verbundenen Spesen aller Art zu tragen.
(4) ESPRESSORADO kann die Fertigstellung seiner Leistung von der vollen Befriedigung seiner Vergütungsansprüche abhängig machen. Die Beanstandung der Arbeiten von ESPRESSORADO berechtigt, außer bei offenkundigen Mängeln, nicht zur Minderung der ESPRESSORADO zustehenden Vergütungen.
(5) Bestellungen von Auftraggebern, die mit ESPRESSORADO in keiner regelmäßigen Geschäftsbeziehung stehen oder sich bereits einmal in Zahlungsverzug befanden, sind ausschließlich im Voraus zu bezahlen.
§ 9 FÄLLIGKEIT UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
(1) Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist der Honoraranspruch samt Nebengebühren prompt bei Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.
(2) Maßgebend für die fristgerechte Zahlung ist das Einlangen auf dem Konto von ESPRESSORADO innerhalb eines Respiros von 14 Tagen nach Rechnungsdatum.
(3) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.
(3) Gerät der Kunde mit Zahlungen in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, einen Verzugszinssatz in Höhe von 8 %-Punkten über dem von der österreichischen Nationalbank bekannt gegebenen Basiszinssatz zu verrechnen.
(4) Im Falle des Verzuges ist der Kunde verpflichtet, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Aufwende, wie insbesondere Inkassospesen gemäß der Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten, BGBL Nr.: 141/1996 in der jeweils geltenden Fassung, und allenfalls notwendige Kosten für eine Zweck entsprechende Rechtsverfolgung durch Rechtsanwälte zu tragen. ESPRESSORADO ist nicht verpflichtet, im Falle des Verzuges den Kunden zu mahnen. Durch unwidersprochenen Empfang der Mahnung, in welcher auf die Tragung dieser Kosten neuerlich hingewiesen wird, erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit der Tragung dieser Kosten einverstanden. Der Kunde wird im Zeitpunkt der Mahnung auf diese Folge seines Verhaltens ausdrücklich hingewiesen und ebenso darauf hingewiesen, dass mangels Widerspruches der Kunde mit der Tragung aller mit der Betreibung verbundenen Spesen und Kosten, welche für die Rechtsverfolgung Zweck entsprechend sind, einverstanden ist. Sollte seitens des Käufers keine schriftliche Zahlungswidmung erfolgen, so werden seine Zahlungen zunächst auf Kosten und Spesen, dann Zinsen und in weiterer Folge auf die älteste offene Kapitalschuld angerechnet.
(5) Des Weiteren ist ESPRESSORADO im Falle des berechtigt, bezüglich der ausstehenden Lieferungen von sämtlichen noch nicht vollständig erfüllten Verträgen zurückzutreten bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Unabhängig davon ruht jedenfalls die Lieferpflicht des Verkäufers, solange der Käufer mit einer fälligen Zahlung im Rückstand ist.
(6) Die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Käufer wegen angeblicher, seitens des Verkäufers nicht ausdrücklich anerkannter Gegenansprüche ist nicht gestattet, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen Gegenansprüchen.
§ 10 KÜNDIGUNG, RÜCKTRITT, LEISTUNGSHINDERNISSE
(1) Der Auftraggeber kann unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen von seinem Vertrag oder von einer von ihm abgegebenen Vertragserklärung bis zum Ablauf nachstehender Frist zurücktreten. Dabei gilt, dass der Rücktritt dann rechtzeitig erfolgt, wenn der Kunde am letzten Tag der Frist seine Erklärung abgibt und an ESPRESSORADO versendet. Der Samstag zählt nicht als Werktag. Die Rücktrittsfrist beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Produkten mit dem Tag ihres Einlangens beim Auftraggeber.
(2) ESPRESSORADO ist im Falle des Rücktritts durch den Auftraggeber berechtigt, sämtliche Ansprüche gem. § 5g Abs 1 Z 2 und Abs 2 KSchG, das sind die unmittelbaren Kosten der Rücksendung, das angemessene Entgelt für die Benützung der Ware und die Entschädigung für eine Minderung des gemeinen Wertes der Ware mit dem vom Kunden bezahlten und nunmehr zurückzuerstattenden Entgelt aufzurechnen.
(3) Im Falle des Rücktrittes ist der Auftraggeber Zug um Zug verpflichtet, die empfangene Leistung original verpackt, unbenutzt und versiegelt zurückzustellen und ESPRESSORADO ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine aus der Benützung resultierende Mischung des gemeinen Wertes der Leistung zu zahlen.
(4) ESPRESSORADO verpflichtet sich Zug um Zug, die vom Auftraggeber geleistete Zahlung zurückzuerstatten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die mit der Rücksendung der Ware verbundenen Kosten und Versandspesen zu tragen.
Musterbrief: Rücktritt von Fernabsatzverträgen (z.B. Bestellungen per Katalog/Bestellschein, Internet, Telefon) von Privatkunden
[Name und Anschrift der Konsumentin/des Konsumenten]
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An [Name und Anschrift des Unternehmens]
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Betrifft: Rücktritt vom Vertrag
Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Ware(n)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung(en):
[Bezeichnung der Ware/Dienstleistung] __________________________
Bestellnummer: _____________________
bestellt am _________________ erhalten am _______________
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[Unterschrift der Konsumentin/des Konsumenten]
Datum _____________________________
Wichtige Informationen zum Musterbrief:
Rücktrittsgrund: Der Verbraucher kann gemäß § 11 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag ohne Angabe von Gründen zurücktreten.
Im Fernabsatz ist ein Vertrag geschlossen, der zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher ohne deren gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande kommt (z.B. per Katalog/Bestellschein, Internet, Telefon).
Rücktrittsfrist und Beginn der Frist:
Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage und beginnt
- bei Kaufverträgen grundsätzlich mit Erhalt der Ware: bei Teillieferung mit Erhalt der zuletzt gelieferten Ware bzw. der letzten Teilsendung, bei regelmäßigen Lieferungen über einen festgelegten Zeitraum (z.B. Zeitungs-Abos) mit Erhalt der zuerst gelieferten Ware.
- bei Dienstleistungsverträgen (z.B. Online-Partnerbörsen, Mail-Accounts), bei Wasser- und Energiebezugsverträgen sowie bei Downloads oder Streaming mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.
Hat der Unternehmer den Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Rücktrittsrecht informiert bzw. wurde kein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung gestellt, beginnt der Fristenlauf erst mit der nachgelieferten Information. Das Rücktrittsrecht erlischt spätestens 12 Monate und 14 Tage nach Eingang der Ware bzw. Vertragsabschluss.
Form des Rücktritts:
Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Der Verbraucher kann – muss aber nicht – das Muster-Widerrufsformular verwenden, das ihm der Unternehmer zur Verfügung stellen muss und es an office@espressorado.at per E-Mail senden. Gibt der Verbraucher eine Rücktrittserklärung auf diese Weise ab, so hat ihm der Unternehmer unverzüglich eine Bestätigung über den Eingang der Rücktrittserklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. per Mail) zu übermitteln.
Aus Beweisgründen empfehlen wir, den Rücktritt per Einschreiben mit Rückschein zu versenden. Kopie des Einschreibens, Einschreibezettel und Rückschein unbedingt aufheben.
Kein Rücktrittsrecht
Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über
- Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Rücktrittsfrist auftreten können
- Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind,
- Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde,
- Waren, die versiegelt geliefert werden und aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
- Waren, die nach ihrer Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,
- alkoholische Getränke, deren Preis bei Vertragsabschluss vereinbart wurde, die aber nicht früher als 30 Tage nach Vertragsabschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat,
- Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware, die in einer versiegelten Packung geliefert werden, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
- Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierte mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen über die Lieferung solcher Publikationen,
- Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Vermietung von Kraftfahrzeugen sowie Lieferung von Speisen und Getränken und Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden, sofern jeweils für die Vertragserfüllung durch den Unternehmer ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist,
- Verträgen, die nicht in den Anwendungsbereich des FAGG fallen (z.B. Verträge über Pauschalreisen, Beförderung von Personen, Glücksspiel),
- Dienstleistungen, wenn der Unternehmer – auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Verbrauchers sowie einer Bestätigung des Verbrauchers über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hat und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde,
- Downloads und Streaming: wenn der Verbraucher 1. ausdrücklich zugestimmt hat, dass er mit dem Beginn des Downloads oder Streaming vor Ablauf der Rücktrittsfrist von 14 Tagen einverstanden ist und 2. der Verbraucher darüber informiert wurde, dass er dadurch sein Rücktrittsrecht verliert und 3. der Unternehmer dem Verbraucher dessen ausdrückliche Zustimmung zur vorzeitigen Leistungserbringung und Kenntnisnahme vom Verlust des Rücktrittsrechtes im Rahmen einer Vertragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt und der Unternehmer mit der Lieferung begonnen hat. Bevor der Download beginnt, wird der Verbraucher daher in der Praxis eine entsprechende E-Mail vom Unternehmer erhalten müssen.
Folgen des Rücktritts:
Für Warenlieferungen gilt:
ESPRESSORADO hat Ihnen alle geleisteten Zahlungen einschließlich der Lieferkosten unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab Zugang der Rücktrittserklärung zu erstatten, wobei ESPRESSORADO die Entscheidung obliegt, ob ESPRESSORADO ein Rücksendeetikett auf elektronischem Wege an eine seitens des Kunden bekannt zu gebende e-Mail Adresse sendet oder der Kunde ein Transportunternehmen wählt und die entstehenden Kosten ohne jegliche Aufschläge ESPRESSORADO in Rechnung stellt. Hat der Kunde eine andere als die von ESPRESSORADO angebotene günstigste Standardlieferung gewählt (z.B. Expresslieferung), so müssen die damit verbundenen Mehrkosten seitens des Kunden getragen werden. ESPRESSORADO hat für die Rückzahlung dasselbe Zahlungsmittel zu verwenden, das seitens des Kunden verwendet wurde, außer es wurde zwischen den Parteien ausdrücklich ein anderes – mit keinen Kosten für den Kunden verbundenes – Zahlungsmittel vereinbart. ESPRESSORADO ist zur Rückzahlung nach Erhalt der Ware und entsprechender Prüfung verpflichtet.
Der Kunde muss die empfangene Ware unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Abgabe der Rücktrittserklärung, an ESPRESSORADO zurückschicken (rechtzeitige Absendung ist ausreichend), außer ESPRESSORADO hat angeboten, die Ware selbst abzuholen. Die Kosten der Rücksendung sind vom Kunden zu tragen, außer ESPRESSORADO hat den Kunden darüber nicht informiert oder hat sich bereit erklärt, die Kosten zu übernehmen.
Der Kunde muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
§ 11 SONSTIGE BESTIMMUNGEN
(1) Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich daraus ergebenden Ansprüche gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen (insbesondere des UN-Kaufrechts).
(2) Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht.
(3) Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung von ESPRESSORADO.
(4) Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche gilt Wien.